1. Prüfen ob Barcode auf der Verordnung vorhanden ist. Mit Barcodescanner/Foto/Scanner Rezept automatisiert erfassen.
2. Falls kein Barcode vorhanden: Öffnen Verordnungseingang
3. Neuer Verordnungseingang
4. Sollte nun automatisch ausgewählt sein. Hier kann man nach bereits angelegten Rezepten suchen.
5. Den bereits angelegten Patienten auswählen. Achtung: Wenn der Patient nicht angelegt sein sollte, muss dies in der Karteikarte bzw. dem Patientenstamm nachgeholt werden.
Rezept prüfen (gehen Sie von links nach rechts bzw. oben nach unten durch das Fenster)
Viele Angaben wie z.B. Zuzahlungsbefreiung kommen von der Karteikarte. Sollten Befreiungen vorliegen, müssen diese in der Karteikarte angelegt werden.
Es werden nur logische Möglichkeiten angezeigt. Wenn Sie z.B. den ICD-10-Code mit Diagnosegruppe anlegen, werden auch nur Heilmittel angezeigt, die theoretisch möglich sind.
Mit dem KI-Verordnungsscan können Sie die Daten der Heilmittelverordnung smart und automatisiert ins Programm laden. Die KI erkennt den Text und liest diesen direkt ins Programm ein. Dadurch wird die Vorderseite der Heilmittelverordnung eingelesen und Sie können mit wenigen Klicks zur Zuzahlungsberechnung kommen. Außerdem haben Sie eine Heilmittelkatalogsprüfung, da die KI Ihnen mitteilt, wenn der Arzt etwas falsches ausgefüllt hat. Dadurch wird die Abrechnung mit den Krankenkassen später stark verbessert. Es gibt weniger Rückläufer aufgrund Fehler auf der Heilmittelverordnung. (Stand Februar 2025: Wir bieten Pakete mit 100 Scans pro Monat für Sie an, welche Sie beliebig erweitern können. Sprechen Sie uns an, wenn Sie diese Funktion nutzen möchten. Wir erweitern Ihre Lizenz)
Fotografieren Sie die Vorderseite der Heilmittelverordnung sauber ab oder Scannen Sie diese z.B. mit einem Flachbettscanner ein. Achten Sie darauf, dass der Scan/das Foto sauber und leserlich sind. Sonst erkennt das Programm die Schrift nicht.
Legen Sie das Foto bei Ihren Bildern ab oder so, dass Sie selbst das Bild wiederfinden! Standard ist: C:\Users\BenutzernameMustermann\Pictures
Ist das Rezept (Vorderseite bzw. linke Seite des Fensters) angelegt, kann die Zuzahlung berechnet werden.
1. Zuzahlung berechnen
2. Quittungsdruck ODER 3. Zuzahlungsrechn. Erstellen
4. Zuzahlung geleistet anhaken
5. Speichern nicht vergessen!
Entweder Barzahlung, EC-Zahlung oder Rechnung (auch SEPA-Einzug)
Quittung drucken für Sofortzahlung
ODER
Zuzahlungsrechnung erstellen für eine Rechnung für Überweisung
Ab hier befinden wir uns im Warenwirtschaftsbereich, da es etwas ausführlicher wird, bitte Anleitung anschauen unter:
http://wiki.thera-top.de:8753/de/TheraTop/04PraxisAblauf/02-RechnungausKassenrezept
Außerdem: Sie können ebenfalls Bundeswehrverordnungen, Sondergenehmigungen und BG-Verordnungen anlegen. Funktional sind alle Rezepte in TheraTop gleich aufgebaut. Wenn Sie hier Probleme bekommen, melden Sie sich gerne beim Support.
Wenn sich die Heilmittelkatalogspreise während der Therapie geändert haben, können Sie die Zuzahlung erneut berechnen. Dann nach den Therapieterminen statt nach der Vorderseite der Heilmittelverordnung.
Setzen Sie den Haken für Zuzahlung geleistet, falls gewünscht.
Nun ist die Heilmittelverordnung vervollständigt. Beim Speichern könnten noch Logikfehler angezeigt werden. Versuchen Sie diese Fehler zu korrigieren oder beachten Sie die Mitteilungen. Im Zweifeln melden Sie sich beim Support.
Für die Kassenabrechnung benötigen Sie eine Dakota-Lizenz. Diese erhalten Sie über uns. Sprechen Sie uns an, falls Sie ggf. bereits eine Dakota-Lizenz haben. Pro IK-Nummer wird eine eigene Lizenz benötigt!
Hier geht es dann mit der Kassenabrechnung weiter: http://wiki.thera-top.de:8753/de/TheraTop/09KassenAbrechnung/01AnleitungSelbstabrechnung